Beratung und Wirtschaftsprüfung für gemeinnützige Körperschaften

Die Beratung gemeinnütziger Stiftungen, Vereine und gemeinnütziger Kapitalgesellschaften bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Unser Team verfügt zu allen Themen der Gemeinnützigkeit über umfangreiche Erfahrung in der Steuerberatung und Rechnungslegung. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Fragen, die sich bei gemeinnützigen Körperschaften stellen. Das umfasst zum Beispiel die Beratung zu umsatzsteuerlichen Fragen in der Abgrenzung.

Dies umfasst neben der klassischen Beratung zu steuerlichen Fragestellungen auch den gesamten Prozess von der Buchhaltung bis zum Jahresabschluss. In vielen Fällen sind wir als Jahresabschlussprüfer tätig.

 

Zu unseren Mandanten gehören Vereine und Stiftungen von klein bis groß. Die Bereiche, in denen unsere Mandanten tätig sind, sind so vielfältig, wie die gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung.

 

Daneben können wir Sie im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit gerne auch zu allen rechtlichen Fragen der gemeinnützigen Körperschaften beraten.

 

Wir freuen uns darauf, Ihre  Fragen mit Ihnen zu besprechen. Für ein erstes Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter unseren Kontaktdaten