Steuerberatung für gemeinnützige Mandanten

Gemeinnützige Stiftung, gemeinnütziger Verein und gemeinnützige GmbH haben spezifische steuerliche Themen. Dies betrifft sowohl Fragen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs als auch Fragen der Zuordnung von Vorgängen zum Zweckbetrieb. Aus langjähriger Erfahrung kennen wir diese Themen. Wir wissen um die spezifischen Bedingungen in denen Sie sich zu recht finden müssen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Die Steuerberatung gemeinnützig organisierter Mandanten gehört seit Jahren zu den Schwerpunktthemen unserer Berater. Die Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts sind uns aus der täglichen Arbeit für unsere Mandanten vertraut. Das beginnt mit der Begleitung im Verfahren zur Anerkennung der Steuerbegünstigung und reicht bis zur gerichtlichen Vertretung bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Gemeinnützigkeit, zum Beispiel zu folgenden Themen:

 

  • Satzungsgestaltung für Vereine
  • Vertretung im Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Steuerliche Gestaltung des Sponsorings
  • Gewinnermittlung bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
  • Fragen der Zuordnung wirtschaftlicher Vorgänge zu den steuerlichen Sphären
  • Anträge zur Erstattung von Quellensteuer
  • Fragen bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
  • Umsatzsteuerliche Fragestellungen in Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung
  • Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen
  • Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen
  • Vertretung in Einspruchsverfahren
  • Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren

Gerne besprechen wir Ihre aktuellen Fragen mit Ihnen persönlich. Hauptverantwortlicher für die Betreuung der steuerlichen Fragen unserer gemeinnützigen Mandanten ist unser Geschäftsführer Stephan Römer.