Wirtschaftsprüfung für NPO und Kirche

Wirtschaftsprüfung für NPOs, also für gemeinnützige Gesellschaften, Vereine oder gemeinnützige Stiftungen stellen besondere Anforderungen an den Wirtschaftsprüfer. Neben den klassischen Fragen einer handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung müssen steuerliche Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts, des Vereins- und Stiftungsrechts beachtet werden.  Hier sind wir die kompetenten Ansprechpartner. Wir prüfen jährlich ein Vielzahl von Stiftungen.

 

Wir bieten Ihnen hier die neben den Erfahrung in der kaufmännischen Rechnungslegung erforderlichen Kenntnisse in den Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts, des Stiftungsrechts und des Vereinsrechts. Dazu gehört auch die Anwendung der einschlägigen Vorgaben des IDW e.V. für Vereine und Stiftungen. Herr Römer ist zu diesen Fragen Referent bei Seminaren der DATEV e.G. und Mitautor der 4. Auflage des v. Campenhausen/ Richter Stiftungsrechts-Handbuch.  Sein Team verfügt genau wie er selbst über lange Erfahrung in der Rechnungslegung, Prüfung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften aller Rechtsformen sowie von Körperschaften des öffentlichen Rechts.

 

Wir bieten Ihnen in diesem Tätigkeitsfeld insbesondere folgende Leistungen:

 

  • Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen gGmbH
  • freiwillige Jahresabschlussprüfungen Stiftungen
  •  freiwillige Jahresabschlussprüfungen Vereine
  •  freiwillige Jahresabschlussprüfungen KdöR
  • Prüfungen § 53 HGrG
  • Prüfung Einnahmen / Ausgabenrechnungen
  • Prüfung haushaltsrechtlichen Jahresrechnungen 
  • Prüfung Erhaltung des Stiftungsvermögens
  • Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung

Als Wirtschaftsprüfer erbringen wir auch unternehmensberatende Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel

  •  Beratung zur Planung und Durchführung von Projekten
  • Beratung zur Unternehmensorganisation
  • Beratung bei Kreditverhandlungen
  • Beratung bei der Einführung von Compliance Regelungen 

Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.