"Worüber wir noch nicht gesprochen haben - Unsere Vergütung"

(Siegmund G. Warburg)

 

Wir erbringen Leistungen als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt teilweise nach Gebührenordnungen und teilweise nach individuellen Vereinbarungen. Gerne besprechen wir diese Vergütung mit Ihnen persönlich.

Steuerberatung

Die Vergütung im Bereich der Steuerberatung berechnen wir grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungs-Verordnung (StBVV). Diese sieht zum einen Wertgebühren, zum anderen Zeitgebühren vor. Üblicherweise gibt dabei der Mittelwert der StBVV das angemessene Honorar für unsere Tätigkeit an. Konkrete Angebote erstellen wir Ihnen gerne.

Wirtschaftsprüfung

Unsere Prüfungsleistungen rechnen wir in der Regel nach dem Zeitaufwand oder aber pauschal ab.  

Zeitgebühren berechnen wir gestaffelt nach den Qualifikationen der tätigen Mitarbeiter und der Schwierigkeit  der Angelegenheit. In der Regel rechnen wir marktübliche Sätze nach dem Zeitaufwand ab.  Gerne können wir auch angemessene Pauschal-Honorare vereinbaren, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. 

Anwaltstätigkeit

Unsere Anwaltstätigkeit rechnen wir, soweit dies nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zulässig ist,  nach dem Zeitaufwand ab. In Fällen, in denen das nicht zulässig ist, berechnen wir unser Honorar nach dem RVG: