Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf Gemeinnützige Körperschaft -
Aufdeckung stiller Reserven
Die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen an nicht gewerblich geprägten Personengesellschaften von einem Steuerpflichtigen auf eine gemeinnützige Körperschaft, kann nach einer neuen Verfügung der OFD Frankfurt am Main vom 31.03.2016 nicht nach § 6 Abs. 3 EStG behandelt werden. Es handelt sich danach beim Übertragenden um eine Aufgabe des Mitunternehmeranteils. Umfasst der Mitunternehmeranteil auch Verbindlichkeiten, sind die stillen Reserven im Mitunternehmeranteil zwingend aufzudecken.
Den Wortlaut der Verfügung stellen wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung. Hier finden Sie das Kontaktformular.
SR, 13.05.2016