Beratung für kirchliche Mandanten

In der Steuerberatung für kirchliche Körperschaften bieten wir langjährige Erfahrung. Wir beraten kirchliche Mandanten bei der steuerlichen Gestaltung und Planung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Das betrifft Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts ebenso wie den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb privatrechtlich organisierter Einrichtungen.

 

Wir bieten unseren kirchlichen Mandanten Beratung zu allen Steuerarten, u.a.  

  • Körperschaftsteuer,
  • Gewerbesteuer,
  • Umsatzsteuer,
  • Grunderwerbsteuer

Ihre Rechte vertreten wir gegenüber den zuständigen Finanzämtern auch im Rahmen von

  • Betriebsprüfungen
  • Einspruchsverfahren
  • gerichtlichen Verfahren

Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch über Ihre steuerlichen Fragen.